Freistaat Island

Der Freistaat Island war die politische Einheit, die in Island zwischen der Gründung des Althing (isländisch: Alþingi) im Jahr 930 und dem Lehnseid gegenüber dem norwegischen König mit dem Bund zwischen Norwegen und Island im Jahr 1262 bestand. Mit der wahrscheinlichen Ausnahme von irischen Einsiedlermönchen, die als Papar bekannt waren, war Island bis etwa 874 eine unbewohnte Insel.

Der isländische Freistaat verfügte über ein einzigartiges politisches System, in dem Häuptlinge (goðar) ein gemeinsames Gesetzbuch aufstellten und Streitigkeiten auf dem Althing, einer nationalen Versammlung, schlichteten. Allerdings gab es in Island kein Exekutivorgan, das das Gesetz zentralisiert durchsetzte.[2] Der isländische Freistaat wurde daher als staatenlose Gesellschaft bezeichnet.[3] Erst im 13. Jahrhundert geriet Island unter die Kontrolle des Königreichs Norwegen.[2]

  1. Population, 10,000 BCE to 2021. In: Our World In Data. 2023, abgerufen am 14. Dezember 2023 (englisch).
  2. a b Sverrir Jakobsson: All the King’s men. The incorporation of Iceland into the Norwegian Realm. In: Scandinavian Journal of History. Band 46, Nr. 5, 20. Oktober 2021, ISSN 0346-8755, S. 571–592, doi:10.1080/03468755.2021.1961856.
  3. Þráinn Eggertsson: Economic Behavior and Institutions: Principles of Neoinstitutional Economics. Cambridge University Press, 1990, ISBN 0-521-34891-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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